Nachweis der Freiberuflichkeit
nach § 18
EStG
Wenn nach einer Betriebsprüfung das Finanzamt
die bisherige
Freiberuflichkeit als selbständige Betätigung einstuft, kommt es im
Zuge dessen zu einer Nachforderung der Gewerbesteuer. Typischerweise sind
hiervon IT-Profis betroffen,
die über keinen akademischen Abschluss
wie Dipl.-Ing. oder Dipl.-Inf. verfügen. Hierbei geht das Finanzamt zunächst
davon aus, dass sie
keiner ingenieursmäßigen Tätigkeit
nachgegangen sind.
Wie können Sie als davon Betroffener dennoch
nachweisen, dass Sie ingenieursmäßig arbeiten und Ihren Status der
Freiberuflichkeit behalten?
Hier kann ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sie
klären, ob auch ohne Studienabschluss die Voraussetzungen für eine
Freiberuflichkeit gegeben waren.
Die Vorgehensweise ist einfach:
Zunächst lassen Sie sich vom Finanzamt schriftlich bestätigen, welche Inhalte
und Zeiträume das Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen umfassen muss, um als Nachweis zu dienen.
Danach sichte und beurteile ich Ihre im geforderten Zeitraum durchgeführten
Projekte und Tätigkeiten.
Abschließend erfolgt eine Wissensprüfung. Diese umfasst beispielsweise die
Inhalte eines Diplom-Studiengangs der Informatik an einer Fachhochschule.
Anhand eines Fragenkatalogs aus ca. 45 Stichworten erläutern Sie im Interview
mit mir, was Ihnen dazu bekannt ist.
Aufgrund meiner Erfahrung würde ich
keinesfalls versuchen, die Freiberuflichkeit ohne Wissensprüfung
nachzuweisen!
Das Interview dient dazu, „an Ihr Wissen zu kommen“ und erwartet weniger
perfekte Antworten als interessante Erläuterungen und Abschweifungen, die Ihre
wirkliche Erfahrung aufdecken.
Verläuft das Interview erfolgreich, gibt ein abschließendes schriftliches
Gutachten Auskunft darüber, dass Sie das notwendige Wissen nachweisen konnten
und dass Ihre ausgeführten Tätigkeiten anhand von Projektbeispielen und
repräsentativen Auszügen aus Ihrer Projektdokumentation ingenieursmäßig waren.
Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben,
rufen Sie einfach an, oder senden Sie mir eine E-Mail.