EDV Sachverständigenbüro Thomas Noone, M. Sc.
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Nachweis der Freiberuflichkeit
nach § 18 EStG

Wenn nach einer Betriebsprüfung das Finanzamt die bisherige Freiberuflichkeit als selbständige Betätigung einstuft, kommt es im Zuge dessen zu einer Nachforderung der Gewerbesteuer. Typischerweise sind hiervon IT-Profis betroffen, die über keinen akademischen Abschluss wie Dipl.-Ing. oder Dipl.-Inf. verfügen. Hierbei geht das Finanzamt zunächst davon aus, dass sie keiner ingenieursmäßigen Tätigkeit nachgegangen sind.

Wie können Sie als davon Betroffener dennoch nachweisen, dass Sie ingenieursmäßig arbeiten und Ihren Status der Freiberuflichkeit behalten?

Hier kann ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sie klären, ob auch ohne Studienabschluss die Voraussetzungen für eine Freiberuflichkeit gegeben waren.

Die Vorgehensweise ist einfach:

Zunächst lassen Sie sich vom Finanzamt schriftlich bestätigen, welche Inhalte und Zeiträume das Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen umfassen muss, um als Nachweis zu dienen.

Danach sichte und beurteile ich Ihre im geforderten Zeitraum durchgeführten Projekte und Tätigkeiten.

Abschließend erfolgt eine Wissensprüfung. Diese umfasst beispielsweise die Inhalte eines Diplom-Studiengangs der Informatik an einer Fachhochschule. Anhand eines Fragenkatalogs aus ca. 45 Stichworten erläutern Sie im Interview mit mir, was Ihnen dazu bekannt ist.

Aufgrund meiner Erfahrung würde ich keinesfalls versuchen, die Freiberuflichkeit ohne Wissensprüfung nachzuweisen!

Das Interview dient dazu, „an Ihr Wissen zu kommen“ und erwartet weniger perfekte Antworten als interessante Erläuterungen und Abschweifungen, die Ihre wirkliche Erfahrung aufdecken.

Verläuft das Interview erfolgreich, gibt ein abschließendes schriftliches Gutachten Auskunft darüber, dass Sie das notwendige Wissen nachweisen konnten und dass Ihre ausgeführten Tätigkeiten anhand von Projektbeispielen und repräsentativen Auszügen aus Ihrer Projektdokumentation ingenieursmäßig waren.

Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, rufen Sie einfach an, oder senden Sie mir eine E-Mail.