Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstatte ich bundesweit Gerichtsgutachten und Gutachten im Auftrag vom Staatsanwaltschaften. Gutachten werden als Sachverständigenbeweis sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren benötigt.
Versicherungsgutachten werden im Rahmen der Schadensregulierung in Auftrag gegeben. Ziel ist zumeist die Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe und Schadenursache, wobei die unterschiedlichen Werte für Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Restwert, Verkehrswert, Marktwert, Buchwert und Ertragswert ermittelt werden können.
Privatgutachten sind Parteigutachten und dienen der Beweissicherung und Tatsachenfeststellung im Streitfall. Sie können auch die Grundlage für Investitionsentscheidungen oder für die Beurteilung technischer Anlagen dienen.
Privatgutachten werden auch für den Nachweis der Freiberuflichkeit (Gewerbesteuerpflicht § 18, EStG), zur Vorlage beim Finanzamt, erstellt.
Wertgutachten werden für die monetäre Bewertung von Sachen oder Dienstleistungen erstellt.
Siehe Mediation.