EDV Sachverständigenbüro Thomas Noone, M. Sc.
Am Köllenholz 19 86637 Wertingen-Hirschbach T: +49 8272 99 32 932  F: +49 8272 99 28 91 - info@experts-it.de

Überprüfung von Geldspielgeräten

Gemäß der seit 1.1.2006 geltenden Spielverordnung erhalten Geldspielgeräte zunächst einen auf zwei Jahre begrenzten Aufstellzeitraum. Aufgrund einer Überprüfung durch einen Sachverständigen mit dem Bestellungsgebiet 530 (Überprüfung von Geldspielgeräten) kann dieser Aufstellzeitraum um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Aufgabe der Geräteüberprüfung ist es, die Konformität eines Nachbaugerätes mit der von der PTB zugelassenen Bauart sicherzustellen. Eine darüber hinaus gehende technische Prüfung ist nicht Bestandteil dieser Überprüfung. Die Überprüfung der Übereinstimmung eines Gerätes mit seinem Baumuster verlangt einen Vergleich der vorgefundenen Software für Kontrolleinrichtung und Spielsteuerung - sowie relevanten Hardware - mit den veröffentlichten Komponenten im Zulassungsschein. Hierbei werden auch Nachträge berücksichtigt.

Ein Anmeldeformular für Ihre Geräte finden Sie hier.

Besonders günstig sind meine Fahrtkostenpauschalen für den Großraum Augsburg-München und die Einzugsgebiete Donauwörth, Heidenheim, Ingolstadt, Kempten, Landsberg am Lech, Memmingen, Neu-Ulm/Ulm und Nürnberg.




Gesetzliche Grundlagen

§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
Spielverordnung (SpielV)

Möchten Sie ein Gerät zur Überprüfung anmelden oder haben Sie noch Fragen zu diesem Thema, dann rufen Sie einfach an oder senden Sie mir eine E-Mail.